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23.02.2023 – Achtung Urheberrechtsverletzung

Achtung. Die Artikel sind meine rein persönliche Meinungen. Ich bin kein Jurist. Keine Rechtsberatung usw. Ihr wisst schon

Moin liebe Leserinnen und Leser 

Ich starte heute mal mit einer neuen Rubrik auf meiner Homepage. News und Meinungen. Mal schauen was so Zustandekommen wird. Aber fangen wir doch heute einfach mal damit an.

Und zwar mit einem spannenden Thema „Urheberrechtsverletzung“.

Lasst mich bitte noch einen wichtigen Hinweis machen. Ich bin ehrlich gesagt doch sehr verwundert gewesen und war mir der Situation bis dato nicht bewusst, wie weitreichend das Thema „Urheberrecht“ und die möglichen Gefahr ist. Aufgrund des Urteils oder Artikels ist es mir eigentlich erst bewusst geworden, wie oft man eigentlich selbst ein möglicher Rechtsbrecher ist. Man kann ja sagen, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Macht es halt immer einfach als Argument. Mir geht es nur um eine Art der Sensibilisierung.

Ein wichtiges Thema wie ich persönlich finde. Gerade als Fotograf / Fotografin, der / die damit auch den Lebensunterhalt verdient, ein unumgängliches und wichtiges Themengebiet. 

Heise hatte heute Morgen einen Artikel publiziert. Und zwar geht es darum, dass eine Vermieterin einer Ferienwohnung, Bilder in Onlineportalen veröffentlicht hatte, auf denen die Tapete mit einer aufgedruckten Tulpe zu sehen war.

Zunächst möchte man meinen. Naja. Unspektakuläre Sache. Oder etwa doch nicht?

Nein. Denn diese Frau wurde nun vor dem Kölner Landgericht von einem „Fotografen“ verklagt. Aber warum eigentlich?

Weil sie gegen das Urheberrecht aufgrund des abfotografieren und der Veröffentlichung des urheberrechtlichen geschützten Bildes (Tulpe) verstoßen hat. Der Tapetenhersteller hat natürlich die Lizenz erworben und darf die Produkte mit der aufgedruckten Tulpe auch verkaufen. Nur endet damit auch schon die Lizenz. Diese geht nicht auf uns über.

 Achtung! Bin kein Jurist. Dies ist nur meine Interpretation. 


Heißt. Wenn wir urheberrechtlich geschützte Produkte mit auf dem Bild zeigen, dann laufen wir in Gefahr abgemahnt zu werden. Wir müssen dafür quasi eine eigene Lizenz wiederum erwerben. Es gibt eine Ausnahme Paragraph 57 Urheberrechtsgesetz. Hier wird von unwesentlichen Beiwerken gesprochen. Soll heißen. Theoretisch können wir publizieren sofern es eben nur als Beiwerk zu sehen ist.

Das Gericht hat es aber streng ausgelegt. 

„….wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstands in irgendeiner Weise beeinflusst wird.“ (Quelle:“ „Heise“ https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html 23.02.2022)

Im Artikel geht es noch weiter. So haben wir als Veröffentlicher die Pflicht uns zu vergewissern, dass dies quasi mit Erlaubnis geschieht.

Mit Verlaub. Wird schwierig jede Tapete zu prüfen, ob hier eine Lizenz vorliegt, dass wir es veröffentlichen dürfen. Aber es sind ja nicht nur Tapeten. Bilder an der Wand. Oder oder oder. 

Eine Vielzahl an Möglichkeiten Urheberrechtsverletzungen einzugehen. 

Meine Meinung. Wenn jemand wissentlich Urheberrechtsverletzungen begeht und dem Urheber schadet, dann steht ihm Recht zu. Aber, ich sehe das aus Richtung kommerzieller Sicht. 

Wenn nun ein Tapetenhersteller ein Bild quasi „klaut“, Produkte damit vertreibt und Umsätze erzielt, dann gehört er abgemahnt. 

Ebenso jedes Bild das irgendwie geklaut wird. Und das wissentlich oder leider auch unwissentlich. Da bin ich mit der Auslegung streng.

In dem Fall aber sehe Ich es differenzierter. Und zwar aufgrund der Art, wie diese Art der Abmahnung erfolgt. Es hat für mich persönlich einen Geschmack. Dass man gezielt darauf abzielt, Geld mit Abmahnung zu verdienen. 

Ich persönlich würde das nicht anstreben. Weil ich es, ja vielleicht bin ich da naiv, aus der menschlichen Brille betrachte. Der Tapetenhersteller hat eine Lizenz erworben. Ich habe damit Geld verdient. Aber mir käme es nicht in den Sinn, Dritte abzumahnen, weil diese, noch nicht mal offensichtlich als Produkt oder zum Verkauf verwendet haben, sondern damit Werbung für z.B. ihre Wohnung machen. Man kann es auch positiv sehen. Jemanden gefällt meine Fotografie und schmückt damit ihre Wohnung. Und macht vielleicht damit auch direkt Werbung für mich. Naja.

Jetzt spinnen wir mal das weiter. Heißt, dass jedes Bild von Ferienwohnung theoretisch abmahnfähig ist, weil es eben theoretisch gegen das Urheberrecht verstößt bzw. der Veröffentlicher. 

Die für die Abmahnung fälligen 1003,40, Euro, die Verfahrenskosten und das Honorar das eigenen Anwalts sind nur der Anfang. Sie muss außerdem Auskunft darüber geben, wie lange die rechtsbrecherischen Fotos online waren. Erst auf dieser Basis kann berechnet werden, wie viel Geld dem Kläger nach deutschem Recht für die Urheberrechtsverletzung zusteht.

https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html?seite=2

Aber nicht nur die Vermieter und Co sind betroffen, sondern auch wir. Zum Beispiel in der Ferienwohnung im Urlaub. Machen Bilder des Raums. Im Hotel. Selfie mit Bilder an der Wand, die vom Hotel oder von einem Fotografen / Fotografin gemacht wurden. Damit sind wir in der gleichen „Gefahr“, denn es wird nicht zwischen privat und gewerblich unterschieden.

Es führt das ganze Thema für mich persönlich ins Absurdistan und ist nicht mehr alltagstauglich. Man muss sich einfach mal das Ausmaß vorstellen. Jeder private Mensch der Selfies im Wohnzimmer hinter einer Fototapete macht, müsste bevor er das Bild veröffentlicht, nachschauen ob er das Recht hat, das Bild zu veröffentlichen.

Aber auch das Ausmaß. Jeder Vermieter einer Wohnung mit Onlineauftritt sollte schauen, ob er Bilder verwendet, die ein Abmahnrisiko darstellen. Ich persönlich glaube nicht, dass jetzt jeder Fotograf hingeht und zu den Maßnahmen greift, alle abzumahnen. Aber steht jeden Tag jemand auf.

Wie gesagt. Ich bin Fan von Urheberrecht und jedem steht das Recht zu. Aber ich finde persönlich die Art des Fotografen nicht als förderlich. Man muss nicht immer mit der Keule kommen. Man kann auch darauf hinweisen. Und auch an den Hersteller herantreten und vielleicht bitten zumindest in der neuen Charge einen Hinweis mit aufzubringen. Aber diese Abmahnwelle hat für mich eine Parallele zur Google Fonts Abmahnwelle. 

Zum Artikel geht es hier lang -> https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html

Ein weiterer interessanter Aspekt ist ja auch, wie hätte ein anderes Gericht entschieden? Auch international. Hätte die Vermieterin nun in Österreich gelebt. Wie hätte hier ein Gericht entschieden? Und aufgrund der Möglichkeit des fliegenden Gerichtsstand (Online-Bezug) macht es auch leicht für potentielle Abmahner.

https://www.dresden.ihk.de/servlet/news?news_id=34780&ref_detail=portal&ref_knoten_id=2914&ref_sprache=deu

Eure Meinung ist wie immer willkommen.

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2 Gedanken zu „23.02.2023 – Achtung Urheberrechtsverletzung

  1. Ja, es hat ein Geschmäckle. Wenn ich bei dem Tapetenhersteller kaufe, gehe ich davon aus, dass die Rechte geklärt sind. Und ich würde erwarten, dass der Hersteller beim Lizenzkauf alles geklärt hat.

    Da gibt es Fälle von Bilderklau, da wäre ich sofort dabei abzumahnen, aber hier ist es wirklich kaum nachvollziehbar. Fragt sich, ob der Fotograf sich damit einen Gefallen tut.

  2. Danke für deinen Kommentar. Geschmäckle trifft es doch ganz gut :). Wie du es auch sagst. Bilderklau und co. Definitiv. Interessant wird es ja international. Wenn man in Österreich die Tapete hinklebt. Da gilt dann vermutlich eine andere Rechtssprechung.

    Und auch Richtung Fotograf. Schenkt der Branche natürlich auch einen Ruf, den man nicht braucht.

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