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Geoblocking – Es fallen die Grenzen am 03.12.2018

Historie wiederholt sich bekanntlich. Grenzen sind da und fallen. Und auch so wird es am 03.12.2018 innerhalb der EU passieren. Dieses Mal fallen jedoch digitale Grenzen. Was heißt das?

Shopping macht Spaß. Jeder von uns kauft gerne ein und findet manchmal das ein oder andere Schnäppchen (Waren oder Dienstleistungen) auf ausländischen Seiten. Bisher war es so, dass wir aufgrund der IP-Adresse vom Angebot ausgeschlossen werden konnten. Oder man eben etwas mehr bezahlt, nur weil das System weiß, woher wir die Bestellung getätigt wurde. Schon diskriminierend.

So, und nun fallen eben diese Grenzen. Das Anti-Diskriminierungsgesetz wird quasi aktiv.

Bedeutet? Ihr könnt in Zukunft in Frankreich das Schnäppchen bestellen, oder in Spanien oder Italien. Das ist mal die tolle Nachricht als Verbraucher. Aber als Shopbetreiber, da kommt etwas Arbeit auf euch zu.

Die gute Nachricht zuerst. Alle Kleinunternehmen dürfen so weiter machen wie bisher. Sofern ihr Online-Dienste anbietet. Verkauft Ihr aber Waren online, seit ihr wieder mit dabei. That’s the game.

Nachricht für Fotografen mit Fotobüchern

 d) Bücher mit nationaler Preisbindung
Von der Antidiskriminierungsvorschrift des Art. 4 der Verordnung sind nach dessen Abs.5 Satz 2 ebenfalls Bücher befreit, die in bestimmten Ländern (z.B.) Deutschland einer Preisbindung unterliegen, von deren Festpreis also für Kunden aus bestimmten Ländern nicht abgewichen werden darf.
Für derartige Produkte ist es dem Händler entgegen der Regelungen, keine unterschiedlichen Kaufbedingungen zu etablieren, erlaubt, die gebundenen Preise von Kunden zu verlangen, die in dem Land mit Preisbindungsgesetz wohnen bzw. ihren Sitz haben.

Quelle: (https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html#abschnitt_2 // 21.11.2018)

Ausnahmsweise ist Geoblocking gerechtfertigt, wenn der Händler damit nationales Recht umsetzt. Dies ist für solche Händler relevant, die ihr Geschäft auf bestimmte Länder ausgerichtet haben, also beispielsweise den Versand anbieten. Hier ist vor allem an nationale Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Buchpreisbindung zu denken.

Quelle: (https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/130049-geoblocking-verordnung-was-sich-fuer-haendler-aendert // 21.11.2018)


Beispiele:
Ein Händler vertreibt einen preisgebundenen Bildband über das Oktoberfest in seinem deutschen Shop zum gebundenen Preis von 24,90 Euro. Wegen der in Deutschland geltenden Buchpreisbindung darf er von dem gebundenen Preis weder nach unten noch nach oben abweichen.
Da sich das Buch in Italien besonderer Beliebtheit erfreut, verlangt der Händler im Rahmen seines italienischen Shops 34,90 Euro für dieses Buch. Dies ist ohne weiteres zulässig, sofern der Händler Italienern nicht die Möglichkeit nimmt, das Buch im deutschen Shop (zum günstigeren Preis) zu kaufen.
Aber auch ohne gesetzlich regulierte Preise wie im Buchbeispiel ist eine Abweichung zulässig.
So kann ein Bierverkäufer in seinem deutschen Shop für den halben Liter Oktoberfestbier 1,50 Euro verlangen und in seinem italienischen Shop 3,00 Euro. Er darf aber nicht unterbinden, dass Italiener in seinem deutschen Onlineshop das Bier (zum günstigeren Preis) kaufen können.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-geoblocking-verordnung.html 27.11.2018

Besondere Beachtung kommt aber der sogenannten Buchpreisbindung zu. Ein deutscher Online-Händler, der in Deutschland der Buchpreisbindung unterliegt, muss das Buch in seinem deutschen Online-Shop zu dem vorgegebenen Preis anbieten. Er darf aber das gleiche Buch in seinem holländischen Shop zu einem anderen, auch höheren Preis anbieten, als in seinem deutschen Online-Shop. Dem Online-Händler ist es hingegen nicht erlaubt, den holländischen Verbraucher zu diskriminieren, wenn der holländische Verbraucher in seinem deutschen Online-Shop das gleiche Buch zu dem in Deutschland
angebotenen (niedrigeren) Preis erwerben will.

Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/geoblocking.pdf 27.11.2018

So wie ich das verstehe, müsst ihr die hier geltende Buchpreisbindung berücksichtigen und anbieten. Und eben europäischen Kunden den Preis angeben sowie die Bestellung akzeptieren. Bei E-Books gilt anscheinend das Thema Geoblocking immer noch. Zumindest bis 2020.

Ich möchte euch dazu ein paar Seiten empfehlen, die alle Fragen doch sehr gut abdecken. Es wird euch weiterhelfen.

Empfehlung

Schmitt trifft Hayungs Podcast Folge über Geoblocking 

IT Recht Kanzlei Keller zum Thema Geoblocking Teil 1

IT Recht Kanzlei Keller zum Thema Geoblocking Teil 2

Trusted Shops

Podcast Rechtsanwalt Solmecke über Geoblocking 


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