Jeder, der eine Fanpage auf Facebook betreibt, sollte sich den neuen Beschluss der Datenschutzbehörde durchlesen. Und nein, es wird nicht einfacher.
„Ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig.“ („Quelle: delegedata.de 10.09.2018“)